UmwG 1995 – § 250: Nicht anzuwendende Vorschriften

Fünftes Buch: Formwechsel

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

Zweiter Abschnitt: Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Dritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform

§ 250:Nicht anzuwendende Vorschriften

Die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft nicht anzuwenden.