Zweites Buch: Verschmelzung
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Dritter Abschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 37:Inhalt des Verschmelzungsvertrags
In dem Verschmelzungsvertrag muß der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.