UmwG 1995 – § 37: Inhalt des Verschmelzungsvertrags

Zweites Buch: Verschmelzung

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Dritter Abschnitt: Verschmelzung durch Neugründung


§ 37:Inhalt des Verschmelzungsvertrags

In dem Verschmelzungsvertrag muß der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.