UmwG 1995 – § 167: Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Drittes Buch: Spaltung

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

Achter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen


§ 167:Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung der Stiftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist § 157 entsprechend anzuwenden.