Taschenkontrollen

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Taschenkontrollen

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde aus der Belegschaft zugetragen, dass seit einiger Zeit vom Sicherheitspersonal Taschenkontrollen durchgeführt werden, wenn einer der Beschäftigten das Firmengebäude verlassen will. Auf Nachfragen bei den Sicherheitsleuten wurde uns mitgeteilt, dass sie von Ihnen mit diesen Kontrollen beauftragt worden sind, da es in den vergangenen Monaten wiederholt zu Diebstählen im Betrieb gekommen sei.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einführung von Taschenkontrollen als Angelegenheit anzusehen ist, die die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Arbeitnehmer betrifft und damit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist. Anscheinend haben Sie es versäumt, uns zu informieren und somit konnten wir bei dieser Angelegenheit auch nicht mitbestimmen.

Ihr Verhalten hat zu einer großen Unruhe in der Belegschaft geführt hat. Der Betriebsrat erhält täglich Beschwerden über diese Vorgehensweise. Einzelne Mitarbeiter, die sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sahen, wurde mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, für den Fall, dass sie sich gegen eine Kontrolle stemmten.

Um den Betriebsfrieden wiederherzustellen, werden wir umgehend ein Rundschreiben herausbringen, in dem eindeutig auf die Unwirksamkeit der Taschenkontrollen hingewiesen wird. Außerdem fordern wir Sie hiermit auf, die Kontrollen unverzüglich einzustellen. Sollten Sie weiterhin auf diese Überwachung bestehen, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender