Schweigepflicht

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Schweigepflicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass nicht nur die ordentlichen Mitglieder des Betriebsrats, sondern auch die Ersatzmitglieder der Schweigepflicht unterliegen. Gleiches gilt auch für die Jugend- und Auszubildendenvertreter oder die Schwerbehindertenvertreter.

Bitte seien Sie sich bewusst, dass eine offene Aussprache nur möglich ist, wenn Angelegenheiten, die auf Sitzungen und in Gesprächen auf der Tagesordnung stehen, von Ihnen vertraulich behandelt werden. Deshalb führt ein Verstoß gegen die Schweigepflicht zum Ausschluss aus dem Betriebsrat, weil in der Regel vom Vorliegen einer groben Pflichtverletzung auszugehen ist.

Ich gehe davon aus, dass Sie alle diesen Grundsatz in Zukunft befolgen und hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

Verteiler: Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung