Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir erfahren mussten, erhielten die Beschäftigten der Abteilung […] im letzten Monat eine Zusatzprämie, da Sonderschichten gefahren wurden, um eine Terminzusage einzuhalten.

Ausgenommen von dieser Regelung wurde lediglich Frau […] und Herr […]. Bei den genannten Mitarbeitern handelt es sich um Mitglieder des Betriebsrats.

Auf Nachfrage bei der Personalabteilung, konnte kein zufriedenstellender Grund für die Benachteiligung genannt werden. Wir gehen also davon aus, dass die beiden Kollegen mit den anderen Beschäftigten der Abteilung […] zum Erfolg beigetragen haben und ihnen somit ebenso eine Prämie zusteht.

Hiermit fordern wir Sie auf, uns bis zum […] die Gründe für die Schlechterstellung der Kollegen zu nennen. Nach dem “Beweis des ersten Anscheins” ist davon auszugehen, dass die Benachteiligung allein auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass es sich bei den Betroffenen um Betriebsratsmitglieder handelt. Es liegt nun an der Geschäftsleitung, diesen Beweis zu entkräften.

Momentan gehen wir von einem eklatanten Verstoß gegen § 78 S. 2 BetrVG aus. Aus diesem geht hervor, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Sollten Sie die offensichtliche Benachteiligung nicht schnellstens korrigieren, müssen wir leider das Arbeitsgericht hinzuziehen. Zu Ihrer Information: Der Verstoß gegen § 78 BetrVG gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist strafbar.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender