Mindestausstattung des Betriebsratsbüros

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Mindestausstattung des Betriebsratsbüros

Sehr geehrte Damen und Herren,

inzwischen sind mehr als […] Monate verstrichen, ohne dass der erstmals gewählte Betriebsrat ein geeignetes Betriebsratsbüro in unseren Betriebsräumen erhalten hat. Wir haben uns nun lange genug vertrösten lassen und haben uns deshalb in der letzten Sitzung am […] ausführlich mit diesem Thema befasst. Wir fordern Sie hiermit auf, dem Betriebsrat unverzüglich ein Betriebsratsbüro mit der nachfolgend aufgeführten Mindestausstattung zur Verfügung zu stellen:

  • einen Tisch mit 14 Stühlen,
  • einen Schreibtisch mit einer Tischlampe,
  • einen Personalcomputer mit betriebsüblicher Software (Schreibprogramm, Tabellenkalkulation, etc),
  • einen Drucker,
  • einen Schreibtischstuhl,
  • einen abschließbaren Büroschrank,
  • ein großes Bücherregal,
  • ein amtsberechtigtes Telefon mit direkter externer Wahlmöglichkeit,
  • ein Telefaxgerät.

Wir möchten nicht, dass die gewählten Rufnummern des Telefon- und Faxanschlusses in der Form gespeichert werden, dass ein Rückschluss auf den jeweiligen Empfänger möglich ist.

Hinsichtlich der Zurverfügungstellung eines PCs und des Telefaxgerätes verweisen wir auf die, sich zu Gunsten des BR geänderte Rechtslage (Fitting, § 40 BetrVG Rn. 130f; Thüsing, in Richardi, § 40 BetrVG Rn. 67f).

Außerdem fordern wir eine Grundausstattung von Büromaterialien, wie Druckerpapier, Briefumschläge, Briefblöcke, Schreibtischunterlagen, Schreibgeräte, Radiergummi, Locher, Hefter, Ordner, Schnellhefter etc. Diese Aufzählung stellt eine erste Grundausstattung dar und ist nicht als abschließend zu betrachten.

Der Betriebsrat hofft sehr, dass Sie uns die erforderlichen Sachmittel unverzüglich zur Verfügung stellen werden. Falls Sie jedoch weiterhin nicht reagieren und nicht innerhalb von zwei Wochen die Arbeitsmittel übergeben bzw. die Bereitschaft zur schnellen Beschaffung mitteilen, wird der Betriebsrat in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf Erfüllung seines Anspruches bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender