Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen im Betrieb gemäß § 80 Abs. 2a BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen im Betrieb gemäß § 80 Abs. 2a BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns mit der Frage der Gleichberechtigung von Frauen in unserem Betrieb auseinandergesetzt.

Der Betriebsrat ist in seiner Sitzung am […] zu folgendem Ergebnis gekommen:

Der Betriebsrat beschließt, zukünftig bei Versetzungen, Neueinstellungen und Höhergruppierungen und somit dem beruflichen Aufstieg wie auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Betrieb auf den Arbeitgeber einzuwirken, echte Chancengleichheit i.S.d. § 80 Abs. 2a BetrVG herbeizuführen.

Um die Frauenquote an höheren und höchstqualifizierten Mitarbeitern innerhalb kurzer Zeit anzuheben, schlägt der Betriebsrat vor, zukünftig bei Bewerbungen um eine entsprechende Stelle Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig einzustellen.

Zusätzlich soll im Rahmen der Personalentwicklungsplanung im Betrieb ein Frauen-förderplan im Betriebsrat erarbeitet werden, der nach Fertigstellung und Beschluss im Betriebsrat dem Arbeitgeber im Rahmen der Beratungen über die Personalplanung vorgelegt wird.

Außerdem beschließt der Betriebsrat, dass in Absprache mit dem Arbeitgeber die Position einer Frauenbeauftragten im Betrieb eingerichtet wird, ohne jedoch eine neue Stelle zu schaffen.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung für unser Vorhaben und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender