Information über die Hinzuziehung einer sachkundigen Person nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur Unterstützung des Betriebsrats

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Information über die Hinzuziehung einer sachkundigen Person nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur Unterstützung des Betriebsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung am (...) mit der geplanten Einführung und Anwendung von künstlicher Intelligenz auseinandergesetzt.

Damit er in diesem Prozess stets richtig und umfänglich informiert ist, ist es erforderlich, für die Beratung des Gremiums eine sachkundige Person hinzuzuziehen. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen gilt nach § 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG insoweit als erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat folgenden Beschluss gefasst:

„Der Betriebsrat wird nach § 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG einen Sachverständigen hinzuziehen, um auch weiterhin die sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung von künstlicher Intelligenz gewährleisten zu können. Dazu wird Kontakt mit (...) aufgenommen.“

Wir gehen davon aus, dass auch Sie die Hinzuziehung der sachkundigen Person begrüßen, um die fundierte Entscheidungsfindung des Betriebsrats zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender