Monatsgespräch - Terminerinnerung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Monatsgespräch am […], unser Schreiben vom […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal pro Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Es handelt sich zwar um eine Soll-Regelung, jedoch sieht der Gesetzgeber eine gewisse Regelmäßigkeit der Treffen als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat an.

Auf unser Schreiben vom […] haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie wieder einmal nicht teilnehmen werden, da Sie dringende Termine wahrnehmen müssen. Den Termin für das Monatsgespräch haben wir nach Absprache mit Ihnen festgelegt.

Wir sind nicht bereit auf diesen Termin zu verzichten und weisen nochmals mit Nachdruck auf die Wichtigkeit der Monatsgespräche hin. Inzwischen sind mehr als […] Monate vergangen, ohne dass auch nur eine Besprechung stattgefunden hat.

Falls Sie wirklich nicht zum Monatsgespräch am […] erscheinen, werden wir Ihre Haltung gerichtlich überprüfen lassen. Das von Ihnen gezeigte Desinteresse verhindert leider eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender