Hinzuziehung eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in seiner Sitzung vom ... hat der Betriebsrat beschlossen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG, zur Einführung und Nutzung der Software ..., Sachverständige hinzuzuziehen. Dies ist notwendig, da der Betriebsrat im Hinblick auf alle betriebsverfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen sowie IT technischen Fragen, aufgrund der Komplexität der Materie, nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügt, selbst eine Bewertung vorzunehmen. Aufgrund dessen ist es dem Betriebsrat ohne die Hinzuziehung eines Sachverständingen nicht möglich ohne Vorbehalte in die Verhandlungen zu der notwendigen Betriebsvereinbarung einzutreten. 

Im Anhang zu diesem Schreiben finden Sie ein Angebot der Sachverständigen. Wir bitten Sie, dieses zu unterschreiben und Ihre Zustimmung zur Hinzuziehung des Sachverständigen bis zum ... zu erklären. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender