Geltendmachung von Informationsansprüchen des Betriebsrats

Betriebsrat
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Geltendmachung von Informationsansprüchen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

auf seiner letzten Betriebsratssitzung haben Sie uns über Ihre Pläne zur Einführung der Projekt Portfolio Management (PPM) Software informiert. Diese soll das Projekt Management und die Projekt Steuerung in der betrieblichen Praxis unterstützen. 

Bei der Einführung dieser Software handelt es sich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG um eine Angelegenheit, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Deshalb ist die Nutzung der Software ohne die Zustimmung des Betriebsrats unzulässig. Des Weiteren handelt es sich bei der Software um eine technische Einrichtung, die der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten dient, wodurch auch eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglicht wird. Damit der Betriebsrat das weitere Verfahren mit Ihnen abstimmen kann, bitten wir Sie uns vorab folgende Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • eine ausführliche Systembeschreibung und Systemdokumentation
  • akutelle Projektunterlagen und Projektzustände
  • eine genaue Darstellung der Zweckbestimmungen der Software 
  • eine Beschreibung der erfassten Daten und Datenkategorien 
  • eine Mitteilung, welche Mitarbeiter die Software nutzen
  • ein Rollen/-Berechtigungskonzept 
  • eine Information dahingehend, ob eine Auftragsdatenverarbeitung, Funktionsnachfolge oder eine Übermittlung an Dritte bzw. Drittstaaten erfolgen wird
  • eine Beschreibung des Datenschutzkonzepts nach Art. 25 DSGVO

Der erste Informationsanspruch erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jedoch sollte er dem Betriebsrat eine schnelle Einarbeitung in die Thematik ermöglichen, damit die Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung zeitnah beginnen können. Wir behalten uns dabei jedoch vor, im Verlauf der Einarbeitung weitere Informationen anzufordern. 

Ist es Ihnen nicht möglich alle angeforderten Unterlagen und Informationen in Ihrer Gesamtheit zur Verfügung zu stellen, bitte wir Sie um eine kurzfristige Teillieferung. Da wir des Weiteren davon ausgehen, dass sie zur Installation der Software eine externe Firma beauftragt haben bzw. das Produkt von einer externen Firma erwerben, möchten wir Sie außerdem bitten, uns über diese Firmen und die Rahmenbedigungungen der Kooperation in Kenntnis zu setzen. In diesem Zug kann ggf. die Vereinbarung eines Informationstermins zusammen mit den Projektleitern der externen Dienstleister sinnvoll sein. Darüber hinaus geht der Betriebsrat davon aus, dass sich die Einführung der Software auch auf die Arbeitsabläufe und Tätigkeiten der Mitarbeiter auswirkt. Wir bitten Sie uns umfassend auch über diese zu informieren. 

Die Informationsansprüche des Betriebsrats ergeben sich vor allem aus §§ 80 Abs. 2, 90, 92, 87 BetrVG. 

Der Wirtschaftsausschuss wurde ebenfalls von uns aufgefordert die Behandlung der Thematik in die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung gemäß § 106 BetrVG aufzunehmen. 

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte erhält dieses Schreiben in Kopie. 

Wir bitten sie, uns bis zum ... eine Rückmeldung zu diesem Schreiben zu geben. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender