Arbeitsplatzbegehung - Behinderung der Betriebsratsarbeit

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Behinderung der Betriebsratsarbeit von Frau/Herrn […] und Frau/Herrn […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzten […] (Wochentag), den […] wollten die Betriebsratsmitglieder Frau […] und Herr […] eine Arbeitsplatzbegehung im Bereich […] vornehmen. Ziel dieser Begehung war die Besichtigung der Bildschirmarbeitsplätze, d.h. die Kontrolle, ob die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung eingehalten werden. Im Vorfeld hatten wir dieses Vorgehen mit Ihnen abgesprochen.

Im Vorfeld hatten wir dieses Vorgehen mit Ihnen abgesprochen.

Aufgrund mehrerer Beschwerden aus der Belegschaft über flackernde Bildschirme und lauten Summgeräuschen, sahen wir uns zu dieser Maßnahme veranlasst.

Im Auftrag der Geschäftsleitung verwehrte Herr […] unseren beiden Betriebsratsmitgliedern den Zugang zu den Arbeitsplätzen. Frau […] und Herr […] erhielten keinerlei Begründung für dieses unangemessene Vorgehen.

Dieses Verhalten verstößt gegen § 78 S. 1 BetrVG, wonach Mitglieder des Betriebsrats nicht in der Ausübung ihrer Tätigkeit gestört oder behindert werden dürfen.

Der Betriebsrat fordert Sie hiermit dringend auf, dieses Verhalten abzustellen. Unsere beiden Betriebsratskollegen werden am […] (Wochentag) in der Zeit von […] bis […] Uhr noch einmal einen Versuch zur Arbeitsplatzbegehung vornehmen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein derartiges Verhalten gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG strafbar ist. Der Betriebsrat geht davon aus, dass es nicht erneut zu Behinderungen seiner Arbeit kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender