Sprechstunden des Betriebsrats - Information an die Belegschaft

Sprechstunden des Betriebsrats

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Betriebsrat hat sich nach zahlreichen Anfragen aus unserem Kollegenkreis dazu entschlossen, zu bestimmten Zeiten Sprechstunden durchzuführen.

Diese sollen dazu dienen, Angelegenheiten zu besprechen, die in den Aufgabenbereich des Betriebsrats fallen und mit der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb zusammenhängen. Ein Beispiel hierfür wären Beschwerden über Vorgesetzte oder aber auch über Kollegen. Wir dürfen sogar eine Rechtsberatung durchführen, wenn die Fragen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen.

Die ständigen Sprechstunden werden immer am Wochentag […] von […] Uhr bis […] Uhr im Raum […] stattfinden. Nach Beschluss des Betriebsrats sollen die Sprechstunden im wöchentlichen Wechsel von Frau/Herrn […] und Frau/Herrn […] durchgeführt werden.

Wenn Sie die Sprechstunde in Anspruch nehmen wollen, ist es erforderlich sich vorher ordnungsgemäß beim Vorgesetzten abzumelden und nach Rückkehr an den Arbeitsplatz wieder zurückzumelden. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, hierfür den Lohn bzw. das Gehalt zu kürzen, da die Inanspruchnahme der Sprechstunde als Arbeitszeit gilt.

Wir bitten darum, die ständigen Sprechstunden zukünftig für alle Beratungen und Gespräche zu nutzen. In dringenden Fällen können aber nach wie vor unsere Betriebsratsmitglieder auch außerhalb der festgelegten Zeiten aufgesucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender