Mitteilung an den Arbeitgeber über die Beauftragung eines Beraters

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beauftragung eines Beraters 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat im Hinblick auf die geplante Betriebsänderung nach interner Beratung die Beauftragung von Herrn/Frau ... als Berater/in nach § 111 S. 2 BetrVG beschlossen. Der/Die Berater/in soll dabei insbesondere die von der Geschäftsleitung vorgelegten Planungsunterlagen auf ihre betriebswirtschaftliche Notwendigkeit überprüfen und Alternativen erarbeiten, die der Erhaltung der Arbeitsplätze dienen. Darüber hinaus soll er/sie den Betriebsrat bei den Verhandlungen über einen Interessensausgleich vertreten. Der Betriebsrat erkennt damit eine unbedingte Erforderlichkeit für die Beauftragung der/des Berater/s/in. 

Anbei übersenden wir Ihnen den von uns gefassten Beschluss. Aus diesem gehen auch die Kosten für die geplante Beauftragung der/des Berater/s/in hervor. Wir möchten Sie außerdem vorsorglich darauf hinweisen, dass die Beauftragung ein Recht des Betriebsrats darstellt und dieser bei Bedarf nach § 111 S. 2 Hs. 3 BetrVG auch einen Sachverständigen hinzuziehen kann. 

Bitte bestätigten Sie uns schriftlich, dass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Übernahme der Kosten des Beraters nach § 40 BetrVG nachkommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender