Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung
Vierter Abschnitt: Berufliche Weiterbildung
§ 87:Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden.