SGB 3 – § 17: Drohende Arbeitslosigkeit

Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt: Berechtigte


§ 17:Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die

1.
versicherungspflichtig beschäftigt sind,
2.
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
3.
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.