SGB 3 – § 118: Leistungen

Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung

Siebter Abschnitt: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

Dritter Unterabschnitt: Besondere Leistungen

Erster Titel: Allgemeines

§ 118:Leistungen

Die besonderen Leistungen umfassen

1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.