Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung
Siebter Abschnitt: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
Dritter Unterabschnitt: Besondere Leistungen
Erster Titel: Allgemeines
§ 118:Leistungen
Die besonderen Leistungen umfassen
- 1.
- das Übergangsgeld,
- 2.
- das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
- 3.
- die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.