Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung
Siebter Abschnitt: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
Dritter Unterabschnitt: Besondere Leistungen
Dritter Titel: Teilnahmekosten für Maßnahmen
§ 128:Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung
Sind Menschen mit Behinderungen auswärtig untergebracht, aber nicht in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen mit voller Verpflegung, so wird ein Betrag nach § 86 zuzüglich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen erbracht.