SGB 3 – § 97: Betriebliche Voraussetzungen

Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung

Sechster Abschnitt: Verbleib in Beschäftigung

Erster Unterabschnitt: Kurzarbeitergeld

Erster Titel: Regelvoraussetzungen

§ 97:Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.