SGB 3 – § 85: Fahrkosten

Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung

Vierter Abschnitt: Berufliche Weiterbildung


§ 85:Fahrkosten

Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.