SGB 3 – § 154: Berechnung und Leistung

Viertes Kapitel: Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld

Erster Abschnitt: Arbeitslosengeld

Vierter Unterabschnitt: Höhe des Arbeitslosengeldes


§ 154:Berechnung und Leistung

Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.