HGB – § 451e: Haftungshöchstbetrag

Viertes Buch: Handelsgeschäfte

Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft

Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut


§ 451e:Haftungshöchstbetrag

Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.