Fünftes Buch: Seehandel
Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge
Erster Unterabschnitt: Seefrachtverträge
Erster Titel: Stückgutfrachtvertrag
Zweiter Untertitel: Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
§ 507:Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn
- 1.
- der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Verfrachter selbst vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, oder
- 2.
- der Verfrachter mit dem Befrachter oder dem Ablader vereinbart hat, dass das Gut unter Deck befördert wird, und der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.