HGB – § 244: Sprache. Währungseinheit

Drittes Buch: Handelsbücher

Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute

Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß

Erster Titel: Allgemeine Vorschriften

§ 244:Sprache. Währungseinheit

Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.