Zwischen der Firma […]
und
dem Betriebsrat der Firma […]
wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:
- Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass die Beschäftigten in Zukunft am Jahreserfolg des Unternehmens beteiligt werden sollen, vorausgesetzt, es ist im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Unternehmensgewinn erzielt worden, der mindestens […] % vom Umsatz beträgt. Die gesamte Gewinnausschüttung erfolgt in Höhe von […] % des Gewinns.
- Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG, die in einem festen Arbeitsverhältnis zur Firma […] stehen oder standen. Keinen Anspruch haben dagegen vorübergehend beschäftigte Aushilfen, Praktikanten und Werkstudenten.
- Mitarbeiter, die nicht für die Dauer des gesamten Bezugsjahres beschäftigt gewesen sind, werden nur anteilig am Gewinn beteiligt, d. h. in Höhe von 1/12 pro vollen Kalendermonat der Beschäftigung.
- Die zu verteilende Summe wird gleichmäßig unter den Anspruchsberechtigten verteilt, ohne dass nach Position, Betriebszugehörigkeit oder anderen Kriterien unterschieden wird.
- Auszubildende erhalten […] % der normalen Gewinnbeteiligung. Für die Jahre, in denen die Ausbildung begonnen bzw. beendet worden ist, besteht Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 1/12 für jeden vollen Kalendermonat.
- Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung, dessen Höhe sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten richtet.
- Für Zeiten des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs sowie des Wehr- oder Ersatzdienstes besteht kein Anspruch auf Gewinnbeteiligung.
- Fehlzeiten im Bezugsjahr auf Grund von Krankheit oder Maßnahmen medizinischer Rehabilitation führen zu einer Kürzung des Anspruchs. Die Kürzung beträgt […] % des auf einen Arbeitstag entfallenden Arbeitsentgelts.
- Die Gewinnbeteiligung ist jeweils […] Monate nach Vorlage der Bilanzen in Abstimmung mit dem Betriebsrat abzurechnen und auszuzahlen. Ausgezahlt werden muss die Gewinnbeteiligung spätestens am […] des Geschäftsjahres, das auf das Bezugsjahr folgt.
- Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.