Betriebsvereinbarung zum Thema Gewinnbeteiligung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:

  1. Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass die Beschäftigten in Zukunft am Jahreserfolg des Unternehmens beteiligt werden sollen, vorausgesetzt, es ist im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Unternehmensgewinn erzielt worden, der mindestens […] % vom Umsatz beträgt. Die gesamte Gewinnausschüttung erfolgt in Höhe von […] % des Gewinns.
  2. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG, die in einem festen Arbeitsverhältnis zur Firma […] stehen oder standen. Keinen Anspruch haben dagegen vorübergehend beschäftigte Aushilfen, Praktikanten und Werkstudenten.
  3. Mitarbeiter, die nicht für die Dauer des gesamten Bezugsjahres beschäftigt gewesen sind, werden nur anteilig am Gewinn beteiligt, d. h. in Höhe von 1/12 pro vollen Kalendermonat der Beschäftigung.
  4. Die zu verteilende Summe wird gleichmäßig unter den Anspruchsberechtigten verteilt, ohne dass nach Position, Betriebszugehörigkeit oder anderen Kriterien unterschieden wird.
  5. Auszubildende erhalten […] % der normalen Gewinnbeteiligung. Für die Jahre, in denen die Ausbildung begonnen bzw. beendet worden ist, besteht Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 1/12 für jeden vollen Kalendermonat.
  6. Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung, dessen Höhe sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten richtet.
  7. Für Zeiten des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs sowie des Wehr- oder Ersatzdienstes besteht kein Anspruch auf Gewinnbeteiligung.
  8. Fehlzeiten im Bezugsjahr auf Grund von Krankheit oder Maßnahmen medizinischer Rehabilitation führen zu einer Kürzung des Anspruchs. Die Kürzung beträgt […] % des auf einen Arbeitstag entfallenden Arbeitsentgelts.
  9. Die Gewinnbeteiligung ist jeweils […] Monate nach Vorlage der Bilanzen in Abstimmung mit dem Betriebsrat abzurechnen und auszuzahlen. Ausgezahlt werden muss die Gewinnbeteiligung spätestens am […] des Geschäftsjahres, das auf das Bezugsjahr folgt.
  10. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.