Betriebsvereinbarung zum Thema Betriebliche Arbeitszeit und Gleitzeit

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung hat gemäß § 87 Abs. 1, Ziffer 2 BetrVG die betriebliche Arbeitszeit und die Regelung der Gleitzeit im Betrieb der […] zum Gegenstand. Sie löst sämtliche hierfür bisher maßgebenden Vereinbarungen zur Gleitzeit und zur betrieblichen Arbeitszeit mit Wirkung vom […] ab.

Diese Betriebsvereinbarung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, außer den leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG und den Abteilungsleitern. Für die Abteilungsleiter werden die Betriebspartner gegebenenfalls eine gesonderte Regelung vereinbaren.

Diese Betriebsvereinbarung ist ebenfalls nicht anwendbar für auf Stundenbasis beschäftigte Aushilfen (z.B.: studentische Hilfskräfte) und Teilzeitkräfte. Der Betriebsrat wird nach § 99 BetrVG über die vereinbarten Arbeitszeitbedingungen im Rahmen des Einstellungsverfahrens informiert. Diese Betriebsvereinbarung gilt auch nicht für Vertriebsmitarbeiter mit Außendiensttätigkeit.

2. Arbeitszeit

2.1 Gleitzeit

Die gleitende Arbeitszeit, auch Gleitzeit genannt, soll den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb der nachfolgend aufgezeigten Grenzen bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen selbst zu bestimmen.

2.2 Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit umfasst die Zeit zwischen spätestem Dienstbeginn ([…] Uhr) und frühestem Dienstende (Mo.-Do. […] Uhr, Fr. […] Uhr). Während der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht, d.h. jede Abwesenheit muss begründet und genehmigt sein.

2.3 Bandbreite

Die Bandbreite umfasst die Zeit zwischen frühestem Arbeitsbeginn und spätestem Arbeitsende ([…] Uhr - […] Uhr).

2.4 Sollarbeitszeit

Die tägliche Sollarbeitszeit beträgt an den Tagen Mo.-Fr. 7 Stunden.

3. Pausen

Täglich ist eine 3/4 Stunde für Pausen festgelegt. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause genommen werden. Pausen dürfen weder zu Anfang noch zu Ende der Arbeitszeit genommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung können Pausen individuell in Häufigkeit, Dauer und zeitlicher Lage frei bestimmt werden.

4. Überstunden

Überstunde ist jede auf Veranlassung des Arbeitgebers über die einzelvertraglich geregelte, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit.

Überstunden bedürfen in jedem Falle der vorhergehenden Zustimmung durch den Abteilungsleiter. Im übrigen sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG zu beachten.

5. Bezahlte Abwesenheitszeiten

Für Tage bezahlter Abwesenheitszeit (z. B. Urlaub, Erkrankung, Schulungsmaßnahmen oder Lehrgänge) wird die Sollarbeitszeit gutgeschrieben.

6. Dienstreisen

Für Dienstreisen, die nicht am gleichen Arbeitstag durch eine "Kommen"-Buchung beendet werden, wird die Sollarbeitszeit zu Grunde gelegt und gutgeschrieben. Bei außerhalb der Sollzeit liegenden Reisezeiten wird der Arbeitstag bis maximal […] Stunden gutgeschrieben.

7. Arztbesuche

Bei Arztbesuch aufgrund einer akuten Erkrankung oder einer zwingend erforderlichen ambulanten Behandlung wird die hierfür anfallende Ausfallzeit gutgeschrieben. Im Übrigen sind Arztbesuche o.ä. Maßnahmen zur Heilbehandlung außerhalb der Kernarbeitszeit zu legen.

8. Gleitzeitsaldo

Der aktuelle Stand des Gleitzeitkontos kann jederzeit auf dem Zeiterfassungsterminal eingesehen werden.

Die monatlichen Sollzeiten können um maximal […] Stunden unter- und um max. […] Stunden überschritten werden. Darüber hinaus gehende Unterschreitungen werden vom Gehalt in Abzug gebracht, Überschreitungen werden abgeschnitten und verfallen. Die Mitarbeiter erhalten am Ende jeden Monats einen Zeitnachweisbogen aus dem Personalzeiterfassungssystem. Bis zum Inkrafttreten dieser Betriebsvereinbarung angesammelte Zeitguthaben werden zum […] in den Langzeitspeicher übertragen.

9. Langzeitspeicher

Die Möglichkeit der Langzeitspeicherung von Arbeitszeit besteht nicht. Zeitguthaben im bisherigen Langzeitspeicher können bis […] in Form von Freizeit auch als beliebig zusammen hängende Tage entnommen werden. Dem Mitarbeiter steht es frei, sich das Guthaben aus dem Langzeitspeicher mit der Gehaltsabrechnung für den Monat ….. ohne Zuschläge auszahlen zu lassen. Jeder Mitarbeiter erhält zum […] einen Nachweis über die Anzahl der Stunden in seinem Langzeitspeicher.

10. Zeiterfassung

Die Erfassung der täglichen Anwesenheit erfolgt mittels Ausweislesern an den Terminals eines EDV-Systems. Die so erfassten Daten werden in ein Zeitverarbeitungssystem übertragen.

Falls die Kommen- oder Gehen-Buchung nicht maschinell vorgenommen wurde, ist dem Vorgesetzten eine schriftliche Korrekturmitteilung vorzulegen. Beim Verlassen des Firmengeländes muss auf jeden Fall eine Gehen-Buchung vorgenommen werden. Falls das Firmengelände zum Zwecke eines Dienstganges oder einer Dienstreise verlassen wird, ist dem Vorgesetzten eine schriftliche Korrekturmeldung vorzulegen.

Ein Gleitzeitbeauftragter ist dafür verantwortlich, dass anfallende Zeitkorrekturen sowie Urlaubs- und Krankmeldungen unverzüglich in das Zeiterfassungssystem einfließen.

11. Gleitzeitentnahme

Bei entsprechendem Guthaben kann einmal pro Monat ein ganzer Arbeitstag als Gleitzeittag genommen werden. Zusätzlich können im Monat Dezember bei entsprechendem Guthaben bis zu vier Arbeitstage als Gleitzeittage genommen werden, um die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu überbrücken.

Gleitzeittage müssen spätestens eine Woche vorher vom Abteilungsleiter genehmigt werden.

12. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zeitguthaben bzw. Zeitdefizite bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens auszugleichen. Zeitguthaben, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens nicht mehr abgebaut werden können, sind ohne Zuschläge auszuzahlen. Zeitdefizite, die nicht ausgeglichen werden, werden vom Gehalt abgezogen. Im Todesfall eines Mitarbeiters verfällt die Gleitzeitschuld zu Lasten des Arbeitgebers.

13. Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt zum […] in Kraft und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmalig zum […].