Zwischen der Firma […]
und
dem Betriebsrat der Firma […]
wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG vereinbart:
- Arbeitgeber und Betriebsrat sind sich einig, dass in den Abteilungen […] auch an folgenden für die übrige Belegschaft freien Tagen gearbeitet werden muss: […]. Die Arbeitspflicht gilt für alle Beschäftigten der genannten Abteilungen.
- Die folgenden Regelungen für den Arbeitseinsatz gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
- Mitarbeiter, die an den genannten Tagen arbeiten müssen, erhalten die Arbeitszeit einschließlich der Fahrtzeiten mit einem Zuschlag von […] % vergütet. Darüber hinaus wird für jeden der genannten Tage eine Prämie in Höhe von […] € gezahlt. Beschäftigte, die für diese Tage Rufbereitschaft haben, aber nicht zum Einsatz kommen, erhalten eine Prämie von […] €.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Mitarbeiter nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz für die an einem Sonn- oder Feiertag geleistete Arbeit Anspruch auf jeweils einen Ersatzruhetag haben. Die Ersatzruhetage sind innerhalb der auf den Einsatztag folgenden 2 Wochen zu gewähren.
- Diese Vereinbarung, die mit der Unterzeichnung in Kraft tritt, ist unkündbar und erlischt zum […].