Betriebsvereinbarung zum Thema Jubiläumszuwendung



Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:

  1. Durch die Jubiläumszahlung soll die Betriebstreue langjähriger Mitarbeiter belohnt werden. Auf diese Weise soll zudem die Motivation der Arbeitnehmer gefördert und ihre Bindung an das Unternehmen verstärkt werden.
  2. Diese Betriebsvereinbarung findet Anwendung auf alle Arbeitnehmer einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
  3. Ein Arbeits- oder Dienstjubiläum liegt vor nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 10, 25 und 40 Jahren.
  4. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit zählen auch Zeiten, in denen
    • ein Mitarbeiter in einem anderen Betrieb des Unternehmens beschäftigt war,
    • das Arbeitsverhältnis unterbrochen war, die Beschäftigungszeiten aber nach den geltenden Regelungen zusammenzurechnen sind,
    • sich der Arbeitnehmer in der Berufsausbildung befand,
    • wegen Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub nicht gearbeitet hat,
    • der Beschäftigte arbeitsunfähig krank war (bis zur Dauer von […] Monaten),
    • unbezahlte Freistellung zum Zwecke der Fortbildung gewährt worden ist (bis zur Dauer von […] Monaten).
  5. Arbeitnehmer erhalten als Zuwendung:
    • beim 10-jährigen Arbeits- oder Dienstjubiläum […] Monatsgehälter,
    • beim 25-jährigen Arbeits- oder Dienstjubiläum […] Monatsgehälter und
    • beim 40-jährigen Arbeits- oder Dienstjubiläum […] Monatsgehälter.
  6. Die Höhe der Jubiläumszuwendung wird auf der Grundlage der im Vormonat erzielten Brutto-Grundvergütung berechnet. Zuschläge gleich welcher Art, bleiben außer Ansatz. Alle Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) trägt der Arbeitgeber.
  7. Mitarbeiter, die im letzten Jahr vor Erreichen des Arbeits- oder Dienstjubiläums betriebsbedingt gekündigt worden sind, behalten den Anspruch auf die ungekürzte Zuwendung. Dies gilt aber nicht für das 10-jährige Jubiläum.
  8. An dem Tag, an dem das Jubiläum tatsächlich erreicht wird bzw. an dem darauffolgenden Arbeitstag wird der Jubilar am Arbeitsplatz im Beisein eines Betriebsrats-Mitgliedes von seinem Vorgesetzten geehrt. Aus diesem Anlass erhält er eine Urkunde und einen Blumenstrauß. Darüber hinaus findet an diesem Tag keine Feier statt. Der Jubilar wird im Anschluss an die Ehrung für den laufenden Arbeitstag von der Arbeit freigestellt.
  9. Zweimal je Kalenderjahr findet eine von Geschäftsleitung und Betriebsrat auszurichtende Jubilar-Feier statt. Zu dieser Feier werden alle Mitarbeiter eingeladen, die in den letzten 6 Monaten ein Arbeits- oder Dienstjubiläum hatten. Neben den Jubilaren dürfen auch die Ehegatten teilnehmen. Außerdem werden die engsten Mitarbeiter und die nächsthöheren Vorgesetzten eingeladen. Sämtlichen Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Betriebsrates steht die Teilnahme frei.
  10. Die Feier findet nach dem Ende der normalen Arbeitszeit in dem […]-Raum statt. Die Kosten für eine angemessene Bewirtung trägt der Arbeitgeber.
  11. Anlässlich der von der Geschäftsleitung vorzunehmenden Ehrung der Jubilare wird auch die Jubiläumszuwendung überreicht.
  12. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.