Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

Ziele:

Durch die Einführung einer flexiblen Arbeitszeit soll die Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer erhöht werden. Gleichzeitig soll die Arbeitszeit flexibler an die Werkstattanforderungen (Wartung, Instandhaltung, Produktion) angepasst werden. Das gesamte System der Arbeitszeitflexibilisierung beruht auf einer hohen Vertrauensbasis gegenüber den Beschäftigen. Dies soll die Vertrauenskultur im Unternehmen festigen.

1. Geltungsbereich

Die Regelung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit gilt für folgende Beschäftigte im Bereich der Firma […].

Darüber hinaus wird die Abteilung […] in den Modellversuch mit einbezogen. In diesen Bereichen sollen die Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung modellhaft erprobt werden.

2. Arbeitszeit

2.1 Im Geltungsbereich der Vereinbarung gilt eine Rahmenarbeitszeit an Werktagen von montags bis freitags von […] - […] Uhr.

2.2 Arbeitsbeginn und Arbeitsende bestimmt der/die Beschäftigte eigenverantwortlich. Die tägliche Anwesenheitszeit beträgt montags bis donnerstags mindestens […] Stunden, freitags […] Stunden.

2.3 Die Arbeitszeit beginnt und endet in den Umkleideräumen der Werkstätten.

2.4 Die tägliche Arbeitszeit muss in einem Stück geleistet werden.

2.4 Für die Einhaltung der gesetzlich notwendigen Pausen sind die Beschäftigten selber verantwortlich.

2.5 Die tägliche Arbeitszeit (ohne Pausen) darf 10 Stunden nicht überschreiten.

2.6 Für die Bereiche, für die nach den Unfallverhütungsvorschriften die Einzelarbeit unzulässig ist, muss die Abstimmung insoweit erfolgen, dass mindestens 2 Arbeitnehmer anwesend sind.

3. Bonussystem für ungünstige Arbeitszeiten

3.1. Zu ungünstigen Arbeitszeiten wird ein Arbeitszeitbonus gewährt.

3.2 Der Bonus wird zu folgenden Zeiten gewährt:

  • Mo - Do von […] – […] Uhr und […] – […] Uhr
  • Fr von […] – […] Uhr und […] – […] Uhr

3.3 Der Bonus erhält den Faktor 0,5. Damit ist der Zeitzuschlag für Überstundenarbeit abgegolten.

4. Arbeitszeitkonto

4.1 Ausgehend von einer Wochenarbeitszeit von […] Stunden wird für jeden Beschäftigten ein Arbeitszeitkonto geführt.

4.2 Die hierfür notwendigen Aufzeichnungen werden von den Beschäftigten geführt. Entsprechende Nachweishefte werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

4.3 Das Arbeitszeitkonto darf maximal mit […] Stunden Minderarbeitsleistung belastet werden.

4.4 Die Arbeitsstunden und der Bonus für ungünstige Arbeitszeiten werden auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das Guthaben des Arbeitszeitkontos darf […] Stunden nicht übersteigen.

4.5 Ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto ist vorrangig in Freizeit umzuwandeln. Auf Antrag des Beschäftigten kann dieses Guthaben ausgezahlt werden. Pro Monat dürfen nicht mehr als […] Std. ausgezahlt werden.

4.6 Das Guthaben des Arbeitszeitkontos kann in freie Tage umgewandelt werden. Ein freier Tag wird mit […] Std. […] Minuten bewertet.

4.7 Vorgesetzte und Betriebsräte haben jederzeit die Möglichkeit, die Aufzeichnungen des Arbeitszeitkontos einzusehen.

4.8 Vorgesetzte, Betriebsräte und Vertrauensleute unterstützen die Beschäftigten bei der Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung, der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifbestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften.

5. Arbeitszeitplanung

Bei gebildeten Arbeitsgruppen ist die Abstimmung in der Gruppe für alle Gruppenmitglieder gemeinsam vorzunehmen. In der Experimentierphase können die Arbeitsgruppen verschiedene Verfahren erproben. Die Verfahren sind jedoch einvernehmlich in den Gruppen zu regeln und zu dokumentieren. Diese Regelungen und die Dokumentation müssen folgende Rahmenvorgaben beinhalten:

5.1 In einer Jahresarbeitszeitplanung werden die langfristigen Urlaubs- und Freizeitwünsche sowie der Umfang der monatlichen Arbeitszeit je Gruppenmitglied geplant.

5.2 Monatlich erfolgt unter Berücksichtigung der Personalbemessung und Kapazitätsplanung und der Bedürfnisse der Beschäftigten eine Personaleinsatzplanung.

5.3 Die Arbeitsgruppen müssen untereinander die Arbeitszeitplanung koordinieren.

6. Überstunden

Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Stunden außerhalb der betriebsüblichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit. Es handelt sich hierbei um Zeiten außerhalb der vorgesehenen Rahmenarbeitszeit. Überstunden und der Bonus für Überstunden können dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Der Bonus für Überstunden erhält den Faktor 0,5. Bei der Anordnung von Überstunden sind die gesetzlichen und die tarifvertraglichen Regelungen zu beachten.

7. Auswirkung auf den Erholungsurlaub

Der auf die 5-Tage-Einsatzwoche festgelegte Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Ein Urlaubstag wird mit […] Std. […] Minuten bewertet.

8. Ausnahmen

Die Flexibilisierungsmöglichkeiten können eingeschränkt werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen (Gutachten durch BA) geboten ist oder dringende betriebliche Gründe in Abstimmung mit PM und BR dieses erfordern.

9. Teilzeitbeschäftigung

Für Teilzeitbeschäftigte gelten die vorstehend genannten Regelungen mit der Maßgabe, dass an die Stelle der tarifvertraglichen Arbeitszeit bzw. der zusätzlichen Mehr- oder Minderbestände im Arbeitszeitkonto die Werte treten, die einzelvertraglich vereinbart sind bzw. die sich hieraus im Verhältnis zur Wochenarbeitszeit ergeben.

10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Wert der Minder- bzw. Mehrleistung nach den geltenden Tarifen umgerechnet und ist zu erstatten bzw. auszuzahlen. Der Vorgesetzte ist zur Vermeidung unverhältnismäßiger Ansprüche verpflichtet darauf hinzuwirken, dass innerhalb der Beendigungsfrist ein Ausgleich des Arbeitskontos erfolgt.

11. Auswertung

Der Modellversuch dauert ein Jahr und wird in regelmäßigen Abständen während des Erprobungsjahres ausgewertet.

Die Auswertungskriterien sind:

  • positive und negative Erfahrungen mit gruppenspezifischen Verfahren
  • Möglichkeiten der Übertragbarkeit
  • Erfahrungen mit der Arbeitszeitplanung und der Führung von Arbeitszeitkonten

Auf Grundlage dieser Auswertungen wird über die Fortführung und Ausweitung des Modellversuchs gemeinsam entschieden.

12. Schlussbestimmungen

  • Die Regelungen dieses Vertrages gelten ab dem […].
  • Die Rechte des Betriebsrates werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.