Zwischen der Firma […]
und
dem Betriebsrat der Firma […]
wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
Präambel
Diese Betriebsvereinbarung soll eine reibungslose Urlaubsplanung gewährleisten und für die Arbeitnehmer des Betriebes, sowie für die Geschäftsleitung Rechtssicherheit bei der Abwicklung des Urlaubs geben.
§ 1 Beantragung des Urlaubs
Alle Arbeitnehmer haben ihren Urlaub in der Zeit vom 1.01. bis zum 15.02 eines jeden Urlaubsjahres auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular (Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung) zu beantragen und im Personalbüro abzugeben. Verspätet abgegebene Urlaubsanträge finden bei der Gewährung des Urlaubs nur dann Berücksichtigung, wenn dem Antrag nicht andere, rechtzeitig eingegangene, Urlaubsanträge entgegenstehen. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vorrang
Arbeitnehmer die schulpflichtige Kinder haben, erhalten vorrangig während der Schulferien den Jahresurlaub.
§ 3 Urlaubsplaner
Der beantragte Urlaub ist jeweils in den für die Abteilungen bereitgestellten Urlaubsplaner einzutragen.
§ 4 Urlaubsgewährung.
Der Urlaubsantrag ist nach Eingang im Personalbüro schriftlich auf der Kopie des Urlaubsantrags zu bescheiden. Dies hat spätestens 14 Tage nach Eingang des Urlaubsantrags im Personalbüro zu erfolgen. Wird vorgenannte Frist nicht eingehalten gilt der Urlaub, wie beantragt, als gewährt und kann auch angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht wird.
§ 5 Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über die Gewährung des Urlaubs verhandeln Geschäftsleitung und Betriebsrat gemäß den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes mit dem ernsthaften Willen zur Einigung. Die Vorschriften über ein mögliches Einigungsstellenverfahren werden durch diese Betriebsvereinbarung nicht berührt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Die Betriebsvereinbarung wird jedem Arbeitnehmer mit der nächsten Entgeltabrechnung ausgehändigt und am Schwarzen Brett bekannt gemacht. Neu eingetretene Beschäftigte erhalten diese Betriebsvereinbarung spätestens am ersten Tage der Arbeitsaufnahme. Diese Betriebsvereinbarung tritt am […] in Kraft und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmalig jedoch zum […] Im Falle einer Kündigung entfaltet diese Betriebsvereinbarung Nachwirkung, bis eine neue Betriebsvereinbarung vorstehende Vereinbarung ersetzt.