Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG vereinbart:

  1. Die flexible Arbeitszeit in Form der Gleitzeit soll vor allem den zeitlichen Beratungs- und Bedienungswünschen der Kunden entgegenkommen. Darüber hinaus soll sie es den Mitarbeiter aber auch ermöglichen, Anfang und Ende der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der eigenen und der betrieblichen Bedürfnisse selbst zu bestimmen.
  2. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
  3. Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter mit Ausnahme der Aushilfskräfte, der Praktikanten und der Auszubildenden unter 18 Jahren.
  4. Die Mitarbeiter können Beginn und Ende ihrer Arbeit zwischen […] und […] Uhr nach Absprache mit ihren Kollegen und Kolleginnen selbst bestimmen. Sie müssen dabei aber die betrieblichen Erfordernisse und einen reibungslosen Kundenverkehr berücksichtigen.
  5. Die Mittagspause muss mindestens […] Minuten betragen und darf nicht vor […] Uhr genommen werden. Im Übrigen können Beginn und Ende der Pausen nach den unter Ziff. 4 nieder gelegten Grundsätzen von den Beschäftigten frei festgelegt werden. Die Summe der täglichen Pausen sollte […] Minuten nicht überschreiten.
  6. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit gemäß dem Tarifvertrag […] […] Stunden.
  7. Die Zeiterfassung erfolgt über das System […]. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Pausen sowie der Zeiten einer Arbeitsunterbrechung aus privaten Gründen sind von jedem Beschäftigten selbst zu erfassen. Die Zeiterfassungsbelege sind 2 Jahre lang aufzuheben. Die Geschäftsleitung ist berechtigt, jederzeit eine Auswertung der Zeiterfassung vorzunehmen.
  8. Bei ganztägiger Abwesenheit wird eine Arbeitszeit von […] Stunden gutgeschrieben, vorausgesetzt, es besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch. Ist die ganztägige Abwesenheit durch dienstliche Gründe bestimmt, wird die tatsächliche Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn die Abwesenheit die in Satz 1 genannte Zeitgrenze übersteigt.
  9. Beginnt oder beendet der Mitarbeiter seine Tätigkeit außerhalb des Betriebes, zählt die kürzeste Fahrtzeit für die Strecke Einsatzort-Wohnort noch zur Arbeitszeit.
  10. Arzttermine dürfen nur in Notfällen oder gesetzlich geregelten Ausnahmen während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Dem Arbeitgeber ist unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  11. Sind bei der Zeiterfassung Irrtümer oder Fehler aufgetreten, hat der betreffende Mitarbeiter dies unverzüglich der Personalabteilung zu melden.
  12. Zeitsalden, d. h. Abweichungen zwischen tariflicher und tatsächlicher monatlicher Arbeitszeit sollen […] Stunden pro Monat nicht übersteigen und werden auf den nächsten Monat übertragen.
  13. Zeitschulden sind jeweils im darauf folgenden Monat auszugleichen. Zeitguthaben können bis zum jeweiligen Quartalsende vorgetragen werden, dürfen aber […] Stunden nicht überschreiten. Der Ausgleich von Zeitguthaben erfolgt durch Freizeitnahme, die entweder in halben oder ganzen Tagen möglich ist. Am Ende des Quartals muss das Zeitguthaben ausgeglichen sein, anderenfalls verfallen die verbleibenden Stunden. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit werden Zeitguthaben in den Monat übertragen, in dem der Beschäftigte seine Tätigkeit wieder aufnimmt.
  14. Werden die höchstmöglichen Arbeitszeiten oder Zeitsalden überschritten, ist der Personalabteilung Mitteilung zu machen. Überschreitungen müssen vom Vorgesetzten genehmigt werden.
  15. Bei Streitigkeiten über Anwendung, Auslegung und Durchführung dieser Vereinbarung ist die Einigungsstelle einzuschalten.
  16. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.