Zwischen der Firma […]
und
dem Betriebsrat der Firma […]
wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:
- Mit dieser Betriebsvereinbarung wird zur Belohnung der Betriebstreue die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation für alle Beschäftigten eingeführt. Nutznießer sind nicht nur die Arbeitnehmer und Auszubildenden, sondern auch die leitenden Angestellten aller Betriebe der Fa. […]
- Stichtag für die Auszahlung ist der 1.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Voraussetzung für die Gewährung eines Weihnachtsgeldes ist, dass an diesem Stichtag
- der Beschäftigte dem Betrieb mindestens […] Monate angehört und
- In einem ungekündigten Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis steht.
- Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages vor dem Stichtag stehen einem Anspruch nicht entgegen.
- Betriebszugehörigkeit von 1 - _ Jahre […] Monatsverdienste
- Betriebszugehörigkeit von _ - _ Jahre […] Monatsverdienste
- Betriebszugehörigkeit von _ - _ Jahre […] Monatsverdienste (Anm. 3)
- im 1. Lehrjahr […] €,
- im 2. Lehrjahr […] € und
- im 3. Lehrjahr […] €.
- Gratifikationen, die zwar mehr als […] €, aber weniger als 1 Monats-Arbeitsentgelt betragen, sind nur bei einem Ausscheiden vor dem 1.4. des Folgejahres zurückzuzahlen.
- Beläuft sich das Weihnachtsgeld auf mindestens 1 Monats-Arbeitsentgelt, besteht eine Rückzahlungspflicht bei einem Ausscheiden bis zum 30.4. des Folgejahres.