Betriebsvereinbarung zum Thema Weihnachtsgratifikation

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:

  1. Mit dieser Betriebsvereinbarung wird zur Belohnung der Betriebstreue die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation für alle Beschäftigten eingeführt. Nutznießer sind nicht nur die Arbeitnehmer und Auszubildenden, sondern auch die leitenden Angestellten aller Betriebe der Fa. […]
  2. Stichtag für die Auszahlung ist der 1.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Voraussetzung für die Gewährung eines Weihnachtsgeldes ist, dass an diesem Stichtag
  • der Beschäftigte dem Betrieb mindestens […] Monate angehört und
  • In einem ungekündigten Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis steht.
  • Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages vor dem Stichtag stehen einem Anspruch nicht entgegen.
  • Beschäftigte, die zwar die Voraussetzungen der Ziff. 2 erfüllen, aber dem Betrieb noch kein ganzes Jahr angehören, erhalten eine anteilige Weihnachtsgeldzahlung. Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag aus dem Betrieb ausgeschieden sind, haben dagegen keinen Anspruch.
  • Die Höhe der Gratifikation richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten […] Monate vor dem Stichtag. Zum Durchschnittsverdienst zählen nicht die Zuschläge. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit zählen nur volle Kalenderjahre.
    • Betriebszugehörigkeit von 1 - _ Jahre […] Monatsverdienste
    • Betriebszugehörigkeit von _ - _ Jahre […] Monatsverdienste
    • Betriebszugehörigkeit von _ - _ Jahre […] Monatsverdienste (Anm. 3)
  • Auszubildende erhalten
    • im 1. Lehrjahr […] €,
    • im 2. Lehrjahr […] € und
    • im 3. Lehrjahr […] €.
  • Die Weihnachtsgratifikation ist nicht nur zurückzuzahlen, wenn eine arbeitnehmerseitige Kündigung vorliegt, sondern auch, wenn die arbeitgeberseitige Kündigung wegen eines schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen wird.
  • Eine Rückzahlungspflicht entfällt, wenn es sich um eine Kleingratifikation von bis zu 100 € handelt. Im Übrigen gilt:
    • Gratifikationen, die zwar mehr als […] €, aber weniger als 1 Monats-Arbeitsentgelt betragen, sind nur bei einem Ausscheiden vor dem 1.4. des Folgejahres zurückzuzahlen.
    • Beläuft sich das Weihnachtsgeld auf mindestens 1 Monats-Arbeitsentgelt, besteht eine Rückzahlungspflicht bei einem Ausscheiden bis zum 30.4. des Folgejahres.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Weihnachtsgratifikation um eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers handelt, die keinerlei Rechtspflicht begründet.
  • Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.