Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeit

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Einführung von Kurzarbeit

Mit Wirkung vom […] wird in den Betriebsabteilungen […] Kurzarbeit eingeführt. Die Arbeitszeit für die Arbeitnehmer in diesen Abteilungen beträgt während der Kurzarbeit […] Stunden wöchentlich.

2. Verteilung der Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird wie folgt verteilt: […]

Über die Verteilung der Arbeitszeit informiert die Geschäftsleitung spätestens sieben Tage vorher durch Aushang am Schwarzen Brett. Krankheits- oder urlaubsabwesende Mitarbeiter werden von ihrem Vorgesetzten telefonisch verständigt.

3. Information des Betriebsrats

Die Geschäftsleitung informiert den Betriebsrat wöchentlich über die Entwicklung des Auftragsbestandes und die weitere Geschäftsentwicklung.

4. Zahlung von Kurzarbeitergeld

Die Geschäftsleitung stellt der örtlichen Arbeitsagentur die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird vom Betrieb ausgezahlt, nachdem die Arbeitsagentur die Leistung gegenüber der Firma erbracht hat.

Überstunden werden während der Zeit der Kurzarbeit weder gefahren noch vergütet.

5. Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet spätestens am […]. Sollte die Auftragslage sich unvorhergesehen verbessern, kann die Kurzarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats vorzeitig beendet werden. Sollte die Kurzarbeit verlängert werden müssen, ist eine gesonderte Betriebsvereinbarung zu schließen.

6. Urlaub

Alle Mitarbeiter sind aufgefordert - soweit möglich - während der Kurzarbeitsphase Urlaub zu nehmen. Die üblichen Antragsfristen können verkürzt werden.

7. Sonstiges

Diese Betriebsvereinbarung endet mit Ablauf der Kurzarbeitsperiode. Die Firma verpflichtet sich, bei allen Gesprächen mit dem Arbeitsamt ein Mitglied des Betriebsrats teilnehmen zu lassen. Der Betriebsrat verpflichtet sich, die nach dem Vordruck des Arbeitsamts vom Betriebsrat auszufüllenden Daten unverzüglich und schnellstmöglich einzutragen.