Zwischen der Firma […]
und
dem Betriebsrat der Firma […]
wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vereinbart:
- Eine elektronische Zeiterfassung dient nach Ansicht von Betriebsrat und Geschäftsleitung dem Interesse des Unternehmens an einer Erhöhung der Arbeitsdisziplin, ist aber auch vorteilhaft für die Mitarbeiter, da sie zu mehr Lohngerechtigkeit führt.
- Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der Betriebe […] mit Ausnahme der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
- In den Eingangsbereichen der genannten Betriebe werden EDV-gestützte Zeiterfassungsgeräte angebracht, die mit einer Zeituhr gekoppelt werden. Über eine Tastatur können weitere zusätzliche Daten eingegeben.
- Der Mitarbeiter hat zusätzlich die Möglichkeit, jederzeit ihr persönliches Arbeitszeitkonto abzufragen. Aus Gründen des Datenschutzes erhält jeder Arbeitnehmer zu diesem Zweck eine Geheimnummer.
- Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe einer Chip-Karte, die jedem Arbeitnehmer ausgehändigt wird. Die Chip-Karte enthält Namen, Personalnummer, Funktion und Unternehmensbereich des Inhabers und dient gleichzeitig als Werksausweis.
- Durch Einführen der Chip-Karte wird die Zeiterfassung in Gang gesetzt. Die Beendigung des Vorgangs wird durch einen Piep Ton und die Anzeige “[…]” auf dem Display des Zeiterfassungsgerätes angezeigt. Solange die Karte im Gerät steckt, leuchtet eine rote Kontrolllampe auf.
- Bei jedem Betreten oder Verlassen des Werksgeländes ist das Zeiterfassungsgerät durch Einführen der Chip-Karte zu betätigen. Beim Kommen ist anschließend die Taste […] und beim Gehen […] zu drücken.
- Dies gilt unabhängig vom Grund auch für Arbeitsunterbrechungen. Dabei gilt:
- Zählt die Unterbrechung zur Arbeitszeit, ist zusätzlich die Taste […] zu betätigen.
- Erfolgt die Unterbrechung aus privaten Gründen, ist zusätzlich die Taste […] zu bedienen, wenn es sich um eine bezahlte Freistellung handelt. Für den Fall einer unbezahlten Freistellung ist die Taste […] zu wählen.
- Urlaubs- und Krankheitszeiten werden dagegen von der Personalabteilung eingegeben und berücksichtigt.
- Führen der Zeitkonten
- Erfassung täglicher Anwesenheits- und Abwesenheitszeiten
- Lohn –und Gehaltsabrechnung
- Anonyme statistische Auswertungen
- Name und Personalnummer
- Sollzeit und Istzeit
- Saldo
- Abwesenheitszeiten (getrennt nach privaten und dienstlichen Gründen)
- Urlaubszeiten
- Krankheitszeiten (bzw. Kur)
- Bezahlte/unbezahlte Freistellung