Betriebsvereinbarung zum Thema Kürzung der Weihnachtsgratifikation

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:

  1. Da das Geschäftsergebnis wegen hoher Lohnfortzahlungskosten insbesondere auf Grund von krankheitsbedingten Fehlzeiten schlechter ausgefallen ist als erwartet, halten Arbeitgeber und Betriebsrat eine Kostensenkung für erforderlich. Aus diesem Grunde wird die Gratifikation in bestimmten Fällen, in denen keine Arbeitsleistung erbracht wird bzw. das Arbeitsverhältnis ruht, gekürzt.
  2. Diese Vereinbarung ergänzt die am […] geschlossene Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer Weihnachtsgratifikation. Ihre Gültigkeit erlischt mit dem Ablauf der Betriebsvereinbarung über die Jahressonderleistung.
  3. Anwendbar ist diese Vereinbarung auf alle Beschäftigten des Betriebes.
  4. Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit wird die Weihnachtsgratifikation für jeden Fehltag um ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, gekürzt. Das durchschnittliche Tagesarbeitsentgelt wird aus der Summe der letzten zwölf Monatsverdienste vor dem Auszahlungszeitpunkt der Weihnachtsgratifikation ermittelt. Berücksichtigung findet nur das Bruttoarbeitsentgelt ohne Sondervergütungen.
  5. Für unentschuldigte Fehltage und unbezahlten Urlaub reduziert sich die Weihnachtsgratifikation je Tag um 1/30. Ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund einer gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelung, so wird das Weihnachtsgeld für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 gekürzt.
  6. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.