Betriebsvereinbarung zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 88 BetrVG vereinbart:

  1. Um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, starten Geschäftsleitung und Betriebsrat zum […] einen Modellversuch zur Flexibilisierung des Arbeitslebens, der zunächst auf 1 Jahr befristet wird. Kern des Modells ist die Aufteilung des Arbeitsortes, d. h. die Mitarbeiter arbeiten teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb. Im Übrigen besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort, sofern diese Vereinbarung nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.
  2. Die Ausgestaltung des Modells wird jeweils zwischen Mitarbeiter und Geschäftsleitung unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates schriftlich festgelegt.
  3. Teilnehmen an dem Projekt können nur Mitarbeiter, die
    • in sich in einer besonderen familiären Situation befinden (z.B. Kinderbetreuung),
    • mindestens halbtags beschäftigt sind und
    • mindestens […] Monate Betriebszugehörigkeit aufweisen können.
  4. Auf die Teilnahme am Modellversuch besteht kein Anspruch. Geschäftsleitung und Betriebsrat werden gemeinsam geeignete Mitarbeiter aussuchen.
  5. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme am Projekt freiwillig, d. h. sie können jederzeit wieder aus dem Projekt aussteigen.
  6. Die Geschäftsleitung kann den Modellversuch abbrechen, wenn wichtige Gründe in der Person der teilnehmenden Mitarbeiter vorliegen. Vor dem endgültigen Abbruch ist die Stellungnahme des Betriebsrates einzuholen. Soweit der Betriebsrat zustimmt, kann das Projekt auch aus anderen wichtigen Gründen beendet werden. Teilnehmer, bei denen im Verlauf des Modellversuchs die besondere familiäre Situation im Sinne der Ziff. 3 wegfällt, dürfen weiterhin im Projekt bleiben, es sei denn, dass die Voraussetzungen bereits in den ersten […] Monaten wegfallen. In diesem Fall endet das Projekt für den Teilnehmer zum Ende des darauf folgenden Monats.
  7. Die Arbeitszeit ist so aufzuteilen, dass die am Projekt teilnehmenden Beschäftigten mindestens die Hälfte der Arbeitszeit im Betrieb arbeiten. Im Übrigen ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die beiden Arbeitsorte individuell in Absprache mit dem Vorgesetzten festzulegen. Möchte der Teilnehmer in Einzelfällen eine andere Verteilung, ist dies mit dem Vorgesetzten abzustimmen.
  8. Der Vorgesetzte kann von der Vereinbarung nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. In Streitfällen entscheidet der zuständige Abteilungsleiter verbindlich.
  9. Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, müssen die Arbeitszeit selbst erfassen. Mehrarbeit muss von den Vorgesetzten im Voraus angeordnet werden, um einen Anspruch auf Vergütung auszulösen.
  10. Der heimische Arbeitsplatz wird auf Kosten des Arbeitgebers mit den erforderlichen Möbeln und Arbeitsmitteln ausgestattet, die nach Ablauf des Modellversuchs an den Arbeitgeber herauszugeben sind. Die Kosten für den Telefonanschluss, dienstliche Gespräche, Strom und Heizung im häuslichen Arbeitszimmer übernimmt der Arbeitgeber.
  11. Für die Arbeit zu Hause gelten die gleichen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere ist die Bildschirmarbeitsverordnung einzuhalten. Nach der Einrichtung des Arbeitsplatzes ist eine Endabnahme durchzuführen, an der der Betriebsrat auf Wunsch teilnehmen kann.
  12. Beschädigt der Beschäftigte bzw. einer der Familienangehörigen firmeneigene Arbeitsmittel oder Möbel, muss nur dann Schadensersatz geleistet werden, wenn die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
  13. Die Personalabteilung ist verpflichtet, alle […] Monate einen Zwischenbericht über den Verlauf des Modellversuchs zu erstellen, dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme zu überreichen und den Bericht mit ihm zu erörtern.
  14. Nach Ablauf des Modellprojektes ist von der Personalabteilung ein Abschlussbericht zu erstellen und innerhalb von […] Wochen vorzulegen. Dieser Bericht ist mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat zu erörtern mit dem Ziel, den Modellversuch zu verlängern, sofern die Ergebnisse positiv zu bewerten sind.
  15. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und endet spätestens am […]. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.