Betriebsvereinbarung zum Thema Zielvereinbarung mit Entgeltbezug

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vereinbart:

  1. Zielvereinbarungen mit Entgeltcharakter sollen verstärkt eingeführt werden, weil dadurch die Unternehmensziele stärker in die einzelnen Arbeitseinheiten übertragen und die Arbeitsaufgaben effektiver an diesen Zielen ausgerichtet werden können.
  2. Die Regelungen, die bereits in der Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zielvereinbarungen ohne Entgeltbezug enthalten sind, finden weiterhin Anwendung. Zusätzlich werden zu Ziff. […] folgende Ergänzungen vorgenommen:
  • Beschäftigte, die das Leistungsziel fristgerecht und in vollem Umfange erreicht haben, erhalten eine Leistungsprämie in Höhe von […] €.
  • Diese Prämie erhält er auch dann, wenn die Voraussetzungen allein aus Gründen, die der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, nicht vorliegen.
  • Hat er die Umstände dagegen zu vertreten, entscheidet der Vorgesetzte, ob die Prämie zum Teil oder gar nicht gezahlt wird.
  • Arbeitnehmer, die vor Ablauf der in der Zielvereinbarung vereinbarten Frist aus dem Unternehmen ausscheiden, richtet sich die Höhe der Prämie danach, in welchem Umfange der Beschäftigte das Ziel zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreicht hat.
  • Die Leistungsprämie wird zusätzlich zur Arbeitsvergütung gezahlt und nicht auf sonstige freiwillige Leistungen angerechnet.
  • Ist die Leistungsprämie für eine Arbeitseinheit vereinbart worden, hat grundsätzlich jedes Mitglied Anspruch auf den gleichen Anteil an der Prämie.
  • Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass sich die Höhe des Anteils nach dem jeweiligen Arbeitsvolumen des einzelnen Mitglieds richtet. Die individuelle Leistungshöhe wird von der Arbeitseinheit selbst und im Falle der Nichteinigung von dem Vorgesetzten nach Rücksprache mit den einzelnen Mitgliedern Arbeitseinheit festgesetzt.
  • Bei der Prämie handelt es sich um eine Brutto-Leistung, die mit dem Dezembergehalt in einem Betrag an die Mitarbeiter ausgezahlt wird.
  • Scheidet ein Mitarbeiter vor dem Jahresende aus dem Arbeitsverhältnis aus, so wird die Leistungsprämie mit der letzten Gehaltsabrechnung fällig, sofern überhaupt ein Anspruch auf die Leistungsprämie besteht.
  • Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.