Betriebsvereinbarung zum Thema Akkordentlohnung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird nachfolgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

§ 1 Einführung von Zeitakkord

In der Abteilung […] wird zukünftig im Zeitakkord gearbeitet. Die Vorgabezeiten werden nach Refa-Grundsätzen ermittelt.

§ 2 Vereinbarte Grundlagen

Die Einzelheiten des vereinbarten Systems ergeben sich aus folgenden, als Anlagen beigefügten Grundlagen:

  1. Arbeitsbeschreibung
  2. Richtwerttabelle
  3. Vorgabeberechnung
  4. Veränderliche Faktoren und deren Vergütung
  5. Nebenarbeiten und deren Vergütung

§ 3 Vergütung

Die Akkordtätigkeit wird in die Lohngruppe […] des Tarifvertrages vom […] eingestuft. Der Richtsatz beträgt zur Zeit […] €.

§ 4 Personenkreis

Die Akkordentlohnung gilt nur für voll eingearbeitete und leistungsfähige Mitarbeiter. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet die Betriebsleitung zusammen mit dem Betriebsrat.

§ 5 Einsichts- und Beteiligungsrecht

Der Betriebsrat ist berechtigt, in alle Unterlagen, die mit der Zeitakkordberechnung zusammenhängen, jederzeit Einsicht zu nehmen. Ferner ist der Betriebsrat bzw. ein von diesem Beauftragter berechtigt, an den Arbeitszeitstudien teilzunehmen.

§ 6 Erprobungsphase

Die Betriebsvereinbarung gilt zunächst für eine Erprobungsphase von 3 Monaten. Werden während dieser Erprobungsphase keine schriftlichen Beanstandungen seitens der Betriebsleitung oder des Betriebsrats erhoben, geht die Betriebsvereinbarung in eine endgültige Betriebsvereinbarung über. Die Richtigkeit der zugrunde gelegten Richtwerttabelle (s. § 2 Nr. 2) wird während der Erprobungsphase überprüft. Er gibt die Überprüfung die Notwendigkeit von Änderungen zugunsten der Arbeitnehmer, werden diese vom Zeitpunkt der probeweisen Einführung an rückwirkend berücksichtigt.

§ 7 Geltungsdauer und Kündigung

Die Betriebsvereinbarung tritt am […] in Kraft. Sie kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Betriebspartner verpflichten sich, während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung zu treten. Kommt innerhalb des ersten Monats der Kündigungsfrist keine Einigung zustande, ist die Einigungsstelle anzurufen. Der Spruch der Einigungsstelle gilt vom ersten Tag nach Ablauf der gekündigten Betriebsvereinbarung.