Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiten

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Kapitel - Arbeitszeiten

Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter des Werkes […]. Ausgenommen hiervon sind leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.

Grundsatz zur Mehrarbeit

Die Betriebsparteien sind gemeinsam der Überzeugung, dass regelmäßige Mehrarbeit zu vermeiden und größerer längerfristiger Arbeitsanfall, soweit möglich, durch Neueinstellungen auszugleichen ist. Notwendige Mehrarbeit ist jedoch zu leisten.

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifverträgen für die chemische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland.

Die betrieblichen Arbeitszeiten sind derzeit wie folgt geregelt:

  1. Die reguläre Arbeitszeit für die in Normalschicht tätigen Mitarbeiter ist von
    • Montag bis Donnerstag […] bis […] Uhr incl. […] Minuten Pause und […] Minuten Mittagspause.
    • Am Freitag ist die reguläre Arbeitszeit von […] bis […] Uhr incl. […] Minuten Pause.
  2. Für Schichtarbeiter gelten folgende Arbeitszeiten:
    Montag bis Donnerstag Frühschicht […] bis […] Uhr
    Spätschicht […] bis […] Uhr
    Nachtschicht […] bis […] Uhr
    Freitag Frühschicht […] bis […] Uhr
    Spätschicht […] bis […] Uhr
    Nachtschicht […] bis […] Uhr

    In der Arbeitszeit sind […] Minuten bezahlte Pause enthalten.

  3. Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt Minutengenau.

Waschzeiten

  1. Waschzeiten sind, soweit sie offiziell geregelt sind, Teil der bezahlten Arbeitszeit. Die Mitarbeiter an den betreffenden Arbeitsplätzen können ihren Arbeitsplatz höchstens um die vereinbarte Zeit früher verlassen. Die Gewährung von Waschzeiten darf in keinem Fall zu einem vorzeitigen Verlassen des Werkes benutzt werden.
  2. Waschzeiten in den einzelnen Abteilungen:
    Kostenstelle
    Schlosserei Fertigung […] Minuten
    Werkzeuglager Betriebsschlosser […] Minuten ab Einsatzort
    Schreiner […] Minuten
    Maler […] Minuten
    Bau […] Minuten
    Elektriker […] Minuten ab Einsatzort
    Entwicklung, Labors […] Minuten
    Versand […] Minuten
    Autopflege […] Minuten
    Formartikel […] Minuten

    Für Schichtarbeit mit fliegendem Wechsel gilt die bezahlte Waschzeit nach Beendigung der normalen Arbeitszeit.

  3. Für alle nicht unter Absatz 2 aufgeführten Bereiche und Arbeitsplätze werden keine Waschzeiten eingeräumt, d.h. die Mitarbeiter dürfen ihren Arbeitsplatz erst nach Beendigung der bezahlten Arbeitszeit (Hupzeichen) verlassen.
  4. Verantwortlich für die Einhaltung der Waschzeiten sind die jeweiligen Vorgesetzten.
  5. Bei Mitarbeitern, die wiederholt unberechtigt Waschzeiten in Anspruch nehmen, werden geeignete Disziplinarmaßnahmen zwischen den Vorgesetzten und dem Personalleiter unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte und Einschaltung des Betriebsrats abgestimmt.
  6. Bei einer Veränderung der Arbeitsbedingungen werden von Werksleitung und Betriebsrat Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel die Waschzeiten in der betroffenen Abteilung entsprechend anzupassen.

2. Kapitel - Mehrarbeit

Vorrang der Freiwilligkeit

  1. Ist Mehrarbeit notwendig, soll sie nach Möglichkeit auf solche Mitarbeiter verteilt werden, die sich zur Leistung freiwillig bereit erklären.
  2. Mehrarbeit an Samstagen kann nur in besonderen Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Betriebsrat angeordnet werden.
  3. Mehrarbeit ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes und der manteltarifvertraglichen Bestimmungen zulässig.

Verfahren

  1. Mehrarbeit muss, sobald der Bedarf bekannt ist, möglichst […] Werktage vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Personalabteilung beantragt werden. Die Personalabteilung gibt den Antrag an den Betriebsrat weiter, wenn er von ihr genehmigt wurde. Gleichzeitig werden die betroffenen Mitarbeiter von dem Antrag an den Betriebsrat unterrichtet. Die Antragstellung an den Betriebsrat erfolgt auf einem Formblatt unter Angabe der Abteilung, der Anzahl und der Namen der betroffenen Mitarbeiter, ihres Arbeitsauftrages, des vorgesehenen zeitlichen Umfanges und mit ausreichender Begründung für die beantragte Mehrarbeit. Ist eine namentliche Benennung der Mitarbeiter, die zur Mehrarbeit herangezogen werden sollen, bei Antragstellung nicht möglich, hat der Arbeitgeber dies spätestens […] Arbeitstage vor Ableistung der Mehrarbeit nachzuholen. Soweit ausnahmsweise auch dies nicht geschehen kann, ist der Betriebsrat unverzüglich, evtl. auch nachträglich über die Benennung zu informieren.
  2. Der Betriebsrat entscheidet in der folgenden regelmäßigen Betriebsratssitzung über den Antrag.
  3. Die Werkleitung gibt dem Betriebsrat schriftlich die Stelle bekannt, die Anträge auf Zustimmung zur Mehrarbeit bindend stellen kann und zum Empfang von Widersprüchen des Betriebsrates hinsichtlich dieser Anträge zuständig ist (z. Zt. Personalabteilung).
  4. Der Widerspruch des Betriebsrates bedarf der Schriftform und muss spätestens am […]. Wochentag nach Antragstellung bei der zuständigen Stelle eingehen. Andernfalls gilt die Zustimmung des Betriebsrates als erteilt. Soweit der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag fällt, verlängert sich die Frist bis zum nächsten darauffolgenden Arbeitstag.
  5. Der Betriebsrat hat seinen schriftlichen Widerspruch zu begründen.

Eilfälle

Fallen Überstunden so kurzfristig und unvorhersehbar an (z.B. wenn im Versand ein LKW zu spät kommt und noch verladen werden muss oder bei dringenden Reparaturarbeiten), dass eine Information des Betriebsrates vor ihrer Durchführung nicht mehr möglich ist, wird der Betriebsrat umgehend nachher von den Überstunden mit dem Formblatt informiert.

Eilfälle werden nach Genehmigung grundsätzlich ausbezahlt. Sonstige Abweichungen können mit dem Betriebsrat geregelt werden.

Information über Mehrarbeit

Der Betriebsrat erhält vierteljährlich eine Übersicht aus der ersichtlich ist, wie viele Überstunden von den einzelnen Mitarbeitern im Monat und im laufenden Jahr bereits geleistet wurden.

Abgeltung der Mehrarbeit

  1. Die Mitarbeiter können bis max. […] Stunden auf- oder abbauen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Zeitguthaben aus den Vormonaten stammt oder erst im Abrechnungsmonat angefallen ist.
  2. Genehmigte Mehrarbeit von mehr als […] Stunden wird am Monatsende abgerechnet und ausbezahlt. Innerhalb des laufenden Monats kann Mehrarbeit, über […] Stunden hinausgehend, auch als Freizeitausgleich genommen werden. Vom Betriebsrat nicht genehmigte Mehrarbeit kann ersatzlos gestrichen werden.
  3. Freizeitausgleichsstunden sind grundsätzlich in Abstimmung mit dem Vorgesetzten zu nehmen und zu gewähren. Die Vorgesetzten entscheiden dies eigenständig. Bei Streitigkeiten über den Freizeitausgleich entscheiden Personalleitung und Betriebsrat verbindlich.
  4. Der Antrag für Freizeitausgleich liegt bei jedem Abteilungsleiter und im Personalbüro auf (ähnlich Urlaubsantrag).
  5. Hat ein Mitarbeiter am Monatsende mehr als […] Minusstunden aufzuweisen, können diese Minusstunden am Monatsende vom Entgelt abgezogen werden.
  6. Der tarifliche Mehrarbeitszuschlag, sowie der freiwillige Mehrarbeitszuschlag für Überstunden am Samstag, Sonntag oder an Feiertagen, wird immer ausbezahlt.

Mehrarbeit am Samstag

Wird genehmigte Mehrarbeit am Samstag geleistet, so erhalten die betroffenen Mitarbeiter einen Mehrarbeitszuschlag von 50 %, der den tariflichen Mehrarbeitszuschlag enthält.

Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt am […] in Kraft und ersetzt die Betriebsvereinbarungen Mehrarbeit vom […] und Waschzeiten vom […]. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartal gekündigt werden. Sie bleibt jedoch solange in Kraft, bis eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird.