Kündigung - Info an den Mitarbeiter

Betriebsrat
der Musterfirma

Herrn […]
im Hause

Kündigung vom […]

Lieber Kollege […],

der Arbeitgeber hat Ihnen zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am […] gemäß § 102 Abs. 4 BetrVG das Arbeitsverhältnis gekündigt, obwohl der Betriebsrat widersprochen hat. Die entsprechende Stellungnahme des Betriebsrates war dem Kündigungsschreiben beigefügt.

Der Betriebsrat hält es nun für angebracht, Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären. Wenn Sie der Kündigung widersprechen wollen, haben Sie gemäß § 4 KSchG die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Klage hat den Zweck, feststellen zu lassen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt war und das Arbeitsverhältnis dadurch nicht aufgelöst ist. Da der Betriebsrat der Kündigung bereits widersprochen hat, haben Sie die Möglichkeit, vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zu gleichen Vertragsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu verlangen.

Diesem Verlangen muss der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 BetrVG nachkommen. Er hat in diesem Fall höchstens noch die Möglichkeit, nach Antrag beim Arbeitsgericht von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 Ziff. 1 bis 3 BetrVG entbunden zu werden. Nach unserer Einschätzung dürfte der Arbeitgeber für diesen Antrag jedoch keine ausreichende Begründung vorlegen können.

Wir empfehlen Ihnen, diese rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Wir weisen jedoch ausdrücklich nochmals auf die Frist von drei Wochen hin, in der Sie die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht haben müssen. Ihre Gewerkschaft wird Ihnen hierbei bestimmt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erklärungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender