Information an Arbeitnehmer über rechtswidrige Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

Herrn/Frau […]
im Hause

Beabsichtigte Kündigung

Sehr geehrte/r Herr/Frau […],

die Geschäftsleitung hat Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum […] gekündigt, obwohl der Betriebsrat der Kündigung gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG widersprochen hat. Die Stellungnahme des Betriebsrats war dem Kündigungsschreiben beigefügt.

Wir wollen Sie auf diesem Wege über Ihre Rechte aufklären, auch wenn wir rechtlich leider nicht in der Lage sind, eine Kündigung des Arbeitgebers zu verhindern.

Sie haben gemäß § 4 KSchG die Möglichkeit, binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht […] einzulegen. Mit dieser Klage können Sie feststellen lassen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterbesteht, da die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Für den Fall, dass Sie nicht in den Betrieb zurückkehren wollen, wird das Gericht eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes festsetzen.

Unter Berufung auf unseren Widerspruch können Sie vom Arbeitgeber verlangen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens, d.h. auch nach Ablauf der Kündigungsfrist, zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber muss Ihrem Wunsch nachkommen, es sei denn, er kann sich auf die Ausnahmetatbestände des § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG berufen. Davon ist aber in Ihrem Fall nicht auszugehen.

Falls Sie keiner Gewerkschaft angehören, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht raten wird.

Wir hoffen, Sie mit unseren Ausführungen dazu ermutigt zu haben, gegen die Kündigung anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender