Beschluss von Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Bedenken des Betriebsrats gegen eine außerordentliche Kündigung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom ... den Beschluss gefasst, gegen die von der Geschäftsleitung beabsichtigte Kündigung der Mitarbeiterin Frau Maier Bedenken zu erheben. Diese werden wie folgt begründet:

Frau Maier wurde in der Sitzung des Betriebsrats am ... angehört. Im Zuge der Anhörung hat Frau Maier dem Betriebsrat mitgeteilt, dass die gegen sie vorgebrachten Vorwürfe bereits länger als zwei Wochen bekannt sind, nämlich seit dem .... Aus diesem Grund würde die außerordentliche Kündigung der Mitarbeiterin Frau Maier gegen § 626 Abs. 2 BGB verstoßen. In diesem Paragraphen ist festgesetzt, dass eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnisnahme der Kündigungsgründe ausgesprochen werden kann. 

Bezüglich der gegen die Mitarbeiterin vorgebrachten Vorwürfe hat der Betriebrat eigene Recherchen vorgenommen. Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass der dem Kündigungsgrund zugrunde liegende Sachverhalt nicht ausreichend ist, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Betriebsrat ist darüber hinaus der Ansicht, dass grundsätzlich kein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag der Mitarbeitern vorliegt. Auch wenn ihr Verhalten eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflicht darstellt, ist diese nicht so schwerwiegend, dass die Mitarbeiterin außerordentlich gekündigt werden müsste. Vielmehr erachtet der Betriebsrat in diesem Fall eine Abmahnung als geeigntes Sanktionsmittel. 

So hält der Betriebsrat unter Abwägung aller Umstände des vorliegenden Falls, den Ausspruch der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung für unverhältnismäßig. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender