Widerspruch verhaltensbedingte Kündigung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beabsichtigte fristgerechte Kündigung des Herrn […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am […] hat der Betriebsrat in seiner Sitzung beschlossen, gegen die von Ihnen beabsichtigte fristgerechte Kündigung des Herrn […] Widerspruch nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG zu erheben.

Im Übrigen hat der Betriebsrat gegen die beabsichtigte Kündigung auch aus sonstigen Gründen nach § 102 Abs. 2 BetrVG erhebliche Bedenken.

Zur Begründung:

1. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, weil kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt.

2. Unser Widerspruch stützt sich auf § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG.

Laut Ihren Angaben war Herr […] Auslöser von häufigen Streitigkeiten in der Versandabteilung und konnte auch durch Abmahnungen nicht zu einer Besserung seines Verhaltens bewegt werden. Dies wird von Ihnen als Kündigungsgrund angeführt.

Nach unserer Auffassung ist eine Kündigung gegenüber Herrn […] dennoch ungerechtfertigt. Herr […] kann nämlich auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden, der Arbeitsplatz 014 in der Lagerverwaltung wird durch das Ausscheiden von Herr […] nächste Woche frei.

Die bisherigen Auseinandersetzungen könnten so vermieden werden, weil […]

Herr […] kann den Arbeitsplatz ohne Einarbeitungs- und Umschulungsmaßnahmen übernehmen, da größtenteils Teil die gleichen Arbeiten anfallen wie in der Versandabteilung. In der Vergangenheit musste Herr […] schon öfters im Rahmen von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen die im Tätigkeitsbereich des Herrn […] anfallenden Arbeiten ausführen. Er hat dies immer zur Zufriedenheit der Vorgesetzten erledigt.

Der frei gewordene Arbeitsplatz ist übrigens auch in der Gehaltsgruppe K des einschlägigen Gehaltsrahmentarifvertrags eingruppiert, so dass sich hier für Herrn […] keine Änderung ergeben würde.

Aus den genannten Gründen folgt, dass eine Kündigung gegenüber Herrn […] sozial nicht gerechtfertigt und damit nach 1 Abs. 2 Nr. 2 b KSchG unwirksam ist.

Sollten Sie dennoch an einer Kündigung festhalten, wird der Betriebsrat Herrn […] auf seinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG hinweisen und ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender