Bedenken gegen außerordentliche Kündigung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beabsichtigte Kündigung von Herrn […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat wurde am […] von der Geschäftsleitung über die beabsichtigte fristlose Entlassung von Herrn […] informiert. Noch am gleichen Tage wurde vom Betriebsratsvorsitzenden eine Sitzung einberufen. Die Stellungnahmen des Betroffenen und des Vorgesetzten wurden angehört und anschließend wurde im Betriebsrat über die vorgetragenen Gründe eingehend beraten.

Nach Abwägung aller vorliegenden Informationen hat der Betriebsrat beschlossen, gegen die Kündigung mit folgender Begründung Bedenken zu erheben:

Der Geschäftsleitung sind nach unseren Informationen die der Kündigungsabsicht zugrunde gelegten Gründe seit mehr als drei Wochen bekannt. Daher kann gemäß § 626 Abs. 2 S. 1 BGB eine außerordentliche Kündigung wegen Versäumnis der Zwei-Wochen-Frist nicht mehr ausgesprochen werden.

Sollte die Geschäftsleitung trotzdem an der fristlosen Kündigung festhalten wollen, bitten wir um schriftliche Mitteilung der genauen Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben. Unabhängig vom vorliegenden Fristversäumnis reichen die dem Betriebsrat vorgetragenen Gründe für eine außerordentliche Kündigung in keinem Fall aus.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender