UrhG – § 51a: Karikatur, Parodie und Pastiche

Teil 1: Urheberrecht

Abschnitt 6: Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen

Unterabschnitt 1: Gesetzlich erlaubte Nutzungen


§ 51a:Karikatur, Parodie und Pastiche

Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.