Teil 5: Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1: Anwendungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 2: Verwandte Schutzrechte
§ 124:Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.