UrhG – § 124: Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

Teil 5: Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Abschnitt 1: Anwendungsbereich des Gesetzes

Unterabschnitt 2: Verwandte Schutzrechte


§ 124:Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.