Teil 4: Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 3: Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 112:Allgemeines
Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, soweit sich aus den §§ 113 bis 119 nichts anderes ergibt.