UrhG – § 87i: Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen

Teil 2: Verwandte Schutzrechte

Abschnitt 7: Schutz des Presseverlegers


§ 87i:Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen

§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.