UrhG – § 28: Vererbung des Urheberrechts

Teil 1: Urheberrecht

Abschnitt 5: Rechtsverkehr im Urheberrecht

Unterabschnitt 1: Rechtsnachfolge in das Urheberrecht


§ 28:Vererbung des Urheberrechts

(1) Das Urheberrecht ist vererblich.

(2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.